Bauproduktenverordnung / BauPVO (CPR - Construction Products Regulation)
Gültigkeit: Die BauPVO ist seit dem 01.07.2017 gültig. Vor dem 01.07.2017 in Verkehr gebrachte Kabel und Leitungen dürfen weiterhin auf dem Markt bereitgestellt werden.Für Lagerware des Handels, die bereits vor dem Stichtag bezogen wurde, sind die neuen Pflichten der BauPVO daher nicht verbindlich.
Geltungsbereich: Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerke oder in Teile davon eingebaut werden, sind Bauprodukte im Sinne der EU-BauPVO.
Adressaten: Unmittelbare Adressaten sind Hersteller, Importeure und Händler von Bauprodukten. Es ist besonders zu beachten, dass Händler ebenfalls als Hersteller gelten, wenn sie ein Bauprodukt unter ihrem Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringen.
Pflichten der Hersteller und Händler: Hersteller haben u.a. eine Leistungserklärung zu erstellen und die CE-Kennzeichnung anzubringen. Händler müssen sich – unter Anwendung gebührender Sorgfalt – u.a. vergewissern, dass das jeweilige Bauprodukt mit der CE-Kennzeichnung versehen ist und müssen zudem kontrollieren, ob alle notwendigen Identifikationsangaben zu Produkt und Hersteller vorgenommen wurden und sie müssen ihren Abnehmern Leistungserklärungen zur Verfügung stellen.
Informationen zu den Brandklassen
Was ist CPR?
Die Bauproduktenverordnung (BPR) ist eine EU Regulierung für Installationskabel und klassifiziert Kabel auf Grund ihres Brandverhaltens. Die CPR zielt darauf ab, die Brandsicherheit in Gebäuden zu erhöhen.
Warum CPR?
Im Brandfall liegt die größte Gefahr im giftigen Rauch. Da Gebäude voll von Kabel sind, ist das Risiko groß, dass der Brand sich durch die Verkabelung verbreitet. Um die allgemeine Brandsicherheit zu verstärken, muss die installierte Verkabelung einen bestimmten Standard erfüllen. Die neuen CPR-Kabel verhindern das Verbreiten von Bränden und bezwingen somit die Entstehung von giftigen Gasen.
Ziel der CPR
Die Bauproduktenverordnung hat drei Hauptziele:
– Eine höhere Sicherheitsstufe gegen Brand und gefährliche Substanzen
– Absicherung einer Harmonisierung innerhalb der EU
– Erhöhte Klarheit und Rückverfolgbarkeit